Der Österreichische Juristentag
Ein historischer Überblick
In der Zeit zwischen 1860 und 1931 (dem letzten Deutschen Juristentag in Lübeck vor der Machtergreifung der Nationalsozialisten in Deutschland und damit einhergehend der Einstellung der Tätigkeit des Deutschen Juristentages bis 1949) gehörten österreichische Juristen dem Deutschen Juristentag an. Dieser wurde alle zwei Jahre abgehalten.
Fünf der 36 Deutschen Juristentage haben zwischen 1860 und 1931 in Österreich stattgefunden: 1862 in Wien, 1876 in Salzburg, 1904 in Innsbruck, 1912 in Wien und 1928 in Salzburg, wobei nach Meinung des Berliner Professors und Präsidenten des 31. Deutschen Juristentages 1912, dem aus Österreich stammenden
Heinrich Brunner, der 3. Deutsche Juristentag 1862 in Wien wegen seines "glanzvollen Rahmens in der k. u. k. Hauptstadt" legendären Ruf erlangt habe.
Der österreichische Justizminister Dr. Franz Klein, der Schöpfer der österreichischen Zivilprozessordnung, hob bereits einen wichtigen Punkt für die Idee der Juristentage hervor: "Der Juristentag ist nicht die Gesetzgebung, nicht die Gesellschaft, nicht das Ganze, aber unter den Mitteln, um zu erfahren, ob und in welcher Prägung neue Rechtsgedanken die Eignung zur Allgemeingültigkeit haben, ist er eins der erprobtesten."
Nach 1945 war Selbstbewusstsein und Stolz Triebfeder bei der Wiederherstellung des selbstständigen österreichischen Staates. Das führte auch zur Renaissance des österreichischen Rechtslebens. Juristische Vereinigungen wurden wiederbelebt (Wiener Juristische Gesellschaft, Gesellschaft für Strafrecht und Kriminologie) und in anderen Bundesländern neu gegründet (Salzburg, Graz, Linz, Klagenfurt). Diese Vereinigungen erblickten ihre wesentliche Aufgabe vor allem in der Veranstaltung von Vorträgen und gesellschaftlichen Ereignissen.
Somit war es nur eine Frage der Zeit, dass ein entsprechender Verein gegründet wurde.
Am 22. September 1959 konstituierte sich der Österreichische Juristentag (ÖJT) auf maßgebliches Betreiben von Dr. Wilhelm Malaniuk, dem späteren Präsidenten des Oberlandesgerichtes Wien.
Damit war diese Lücke im österreichischen Rechtsleben, am Beginn der sogenannten dritten Kodifikationsperiode geschlossen. Erstmals in der österreichischen Geschichte existierte eine nationale, berufsübergreifende, sich der Rechtsfortentwicklung widmende juristische Vereinigung der Besten der jeweiligen Juristengeneration aus Theorie und Praxis, um die Rechtsfragen der Zeit einer den Menschen dienenden, guten Lösung zuzuführen.
Als Ziel definierten die Gründer, dass auf wissenschaftlicher Grundlage ein lebendiger Meinungsaustausch auf allen Gebieten des Rechtes unter den österreichischen Juristinnen und Juristen aller Berufsrichtungen herbeigeführt werde, um vornehmlich für die Erhaltung und Fortbildung des Bundes- und Landesrechtes in Österreich zu wirken.
Dieses Ziel besteht nach wie vor.
Der Österreichische Juristentag ist ein Diener am Volk, jede Parteipolitik und einseitige Interessenvertretung ausschließend, unter besonderer Berücksichtigung des einzelnen Menschen und seiner Rechte.
Von Beginn an war das Bundesministerium für Justiz an den Denkanstössen und an der konstruktiv-kritischen wissenschaftlichen Arbeit des Österreichischen Juristentages besonders interessiert und daher auch eine maßgebliche Stütze bei der Organisation der Tagungen. Alle Justizministerinnen und Justizminister der 2. Republik haben sich die wissenschaftliche Kapazität des Vereins im Interesse der Fortentwicklung des österreichischen Rechtes zunutze gemacht.
Dr. Wilhelm Malaniuk war nicht nur der geistige Vater, sondern auch der erste Präsident des Österreichischen Juristentages.
Um das Ziel des Österreichischen Juristentages zu erreichen, werden alle drei Jahre Tagungen in verschiedenen Orten Österreichs abgehalten. Zu besonders aktuellen Themen werden auch Sonderjuristentage und Vortragsveranstaltungen organisiert.
Sowohl die vorbereitenden Gutachten als auch die Ergebnisse der einzelnen Tagungen werden in der Schriftenreihe des ÖJT festgehalten und können - soweit noch nicht vergriffen - über die Manz'sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung in Wien bezogen werden.
1. ÖJT 1961, Wien
Der 1. ÖJT fand zwischen 14. und 17. Juni 1961 in Wien statt und wurde von Senatsrat Dr. Herbert Schmeger, dem ersten Generalsekretär, organisiert.
Den Festvortrag hielt o.Univ.-Prof. Dr. Fritz Schwind zum Thema: "Wechselbeziehungen zwischen amerikanischen und kontinentalen Rechtsordnungen".
Themen der Abteilungen:
- Der Gleichheitsgrundsatz im österreichischen Privatrecht
- Reform des Vorverfahrens im österreichischen Strafrecht
- Die Verunreinigung der Gewässer als innerstaatliches und als internationales Problem
- Rechtliche und politische Grenzen der Verfassungsgerichtsbarkeit
- Probleme der internationalen Doppelbesteuerung
- Sozialversicherungsrecht und Bundesverfassung
In der Gemeinsamen Schlusssitzung am 17. Juni 1961 teilte Präsident Dr. Malaniuk mit, dass der Vorstand beschlossen habe, den nächsten Österreichischen Juristentag erst in drei Jahren abzuhalten. Er begründete dies wie folgt:
"Hiebei sind wir (der Vorstand, Anm.) von der Erwägung ausgegangen, daß im kommenden Jahr die Druckarbeiten erledigt werden müssen und daß auch die wissenschaftliche Vorbereitung sich in einem gegenüber der Deutschen Bundesrepublik kleineren Land schwieriger gestaltet, weil auch die Zahl der Personen, die hiefür herangezogen werden können, an sich kleiner ist, so daß es daher angemessen sein mag, nicht eine zweijährige, sondern eine dreijährige Frist zwischen den einzelnen Juristentagen festzulegen."
2. ÖJT 1964, Wien
Der 2. ÖJT wurde daher, wiederum in Wien, erst in der Zeit zwischen 17. und 20. Juni 1964 abgehalten. Er widmete sich der Reform des österreichischen Rechtes. Es sollte der letzte Juristentag für Präsident o.Dr. Malaniuk werden, der Weihnachten 1965 verstarb. Bei der Eröffnung hielt Univ.-Prof. Dr. Walter Antoniolli, Präsident des Verfassungsgerichtshofes, die Festrede zum Thema: "Herrschaft durch Gewaltentrennung".
Themen der Abteilungen:
- Besitz und Besitzschutz heute
- Reform der Rechtsmittel im Strafverfahren
- Das Förderungswesen unter dem Blickwinkel des Legalitätsprinzips
- Die Entwicklung der Grundrechte in Österreich
- Die Entwicklung des Gesellschaftsrechtes unter dem Gesichtspunkt der Europäischen Integration
- Zusammenfassung aller einschlägigen Verfahren zu einer Sozialgerichtsbarkeit als Problem und Reformziel
Am 20. Juni 1964 trug am Schluß des 2. ÖJT o.Univ.-Prof.
DDr. Robert Walter den Vortrag über "Die Funktion der Verfassung" von dem infolge Erkrankung abwesenden Prof. Dr. Hans Kelsen vor.
Am 17.3.1966 wurde der bisherige Vizepräsident o.Univ.-Prof. Dr. Hans Schima von Vorstand zum zweiten Präsidenten des ÖJT gewählt.
3. ÖJT 1967, Wien
Der 3. ÖJT wurde unter seiner Präsidentschaft in der Zeit zwischen 7. und 10. Juni 1967 in Wien wiederum durch Senatsrat Dr. Herbert Schmeger organisiert. Festredner war o.Univ.-Prof. Dr. Franz Gschnitzer, der das Thema "Gibt es noch Gewohnheitsrecht" ausführlich beleuchtete.
Themen der Abteilungen:
- Der Kollektivvertrag im Spannungsfeld von Privatautonomie, Verbandsautonomie und Verfassung
- Die Grenzen der Bindung des Zivilrichters an das Strafurteil
- Der Ehrenschutz unter Hinblick auf die Massenmedien
- Die verfassungsrechtlichen Schranken der Selbstverwaltung in Österreich
- Der österreichische Status der dauernden Neutralität und seine Rückwirkung auf das interne Recht des dauernd neutralen Staates
- Handelsbilanz und Steuerbilanz
In der Mitgliederversammlung vom 12. März 1969 wurde der Vorstand neu bestellt und in der Folge o.Univ.-Prof. Dr. Fritz Schwind,
zum dritten Präsidenten und Univ.-Doz.Dr. Hans Hoyer zum zweiten Generalsekretär des ÖJT gewählt.
4. ÖJT 1970, Wien
Der 4. ÖJT fand zwischen 1. und 5. Juni 1970 in Wien statt. Univ.-Prof. Dr. Alfred E. von Overbeck, Fribourg/Schweiz hielt die Festrede über "Aktuelle Probleme des Familienrechts in rechtsvergleichender Sicht"
Themen der Abteilungen:
- Von der Gewaltentrennung im formellen und materiellen Sinn unter Berücksichtigung der Abgrenzung von Gerichtsbarkeit und Verwaltung, insbesondere auf dem Gebiet des Strafrechtes
- Aktuelle Probleme des Kreditsicherungsrechts
- Ermessen im Steuerrecht
- Die Weisung des Arbeitgebers als arbeitsrechtliches Problem
- Reform der Laiengerichtsbarkeit in Strafsachen
5. ÖJT 1973, Wien
Der 5. ÖJT wurde zwischen 2. und 4. Mai 1973 in Wien abgehalten. Der Festredner Sektionschef Hon.-Prof. Dr. Edwin Loebenstein machte sich über die "Reform der Grundrechte" Gedanken.
Themen der Abteilungen:
- Rechtsquellen und Rechtsanwendung
- Der Einfluss des Gebühren- und Steuerrechts auf die zivilistische Vertragspraxis
- Der Staat als Wirtschaftssubjekt und seine Stellung zur Wirtschaft
- Prozessuale Auswirkungen der Strafrechtsreform
- Juristenaus- und fortbildung
- Kodifizierung des Arbeitsrechtes
6. ÖJT 1976, Innsbruck
Die Verhandlungen des 6. ÖJT fanden 1976 erstmals außerhalb von Wien statt, nämlich im Kongresshaus in Innsbruck.
Den Eröffnungsvortrag hielt der Landeshauptmann von Südtirol Dr. Silvius Magnago zur Frage: "Sollten die Rechtsnormen des Staates nicht wenigstens in bestimmten Sachbereichen auch der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit Rechnung tragen ?"
Themen der Abteilungen:
- Raumordnung und Umweltschutz
- Der Föderalismus in Österreich
- Der Einfluss der Strafrechtsreform auf das Zivilrecht
- Das Recht des modernen Wohnens
- Datenschutz mit besonderer Berücksichtigung der Sozialversicherungsträger
Am Schluß dieser Tagung stellte Sektionschef Dr. Egmont Foregger die "Wege und Ziele der Strafprozessreform" dar.
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Eine Woche vor dem 7. Juristentag verstarb Altpräsident und Ehrenmitglied des ÖJT o.Univ.-Prof. Dr. Hans Schima, Professor für Zivilrecht an der Universität Wien. Er war zweimal Dekan und einmal Rektor dieser Universität, Senator, Ehrensenator, Mitglied der Akademie der Wissenschaften und Ehrendoktor der Universitäten Frankfurt und Saloniki.
7. ÖJT 1979, Salzburg
Der 7. ÖJT wurde - vom Erfolg des Juristentages in Innsbruck angespornt - zwischen 2. und 5. Mai 1979 wiederum außerhalb von Wien, nämlich in Salzburg abgehalten. Anlässlich der Eröffnung dieser Tagung machte sich der Präsident des Oberlandesgerichtes Wien, Dr. Felix Sinzinger, "Gedanken zur juristischen Berufsausbildung".
Themen der Abteilungen:
- Kosten-Nutzen-Analyse der Gesetzgebung
- Allgemeine Grundsätze des Strafgesetzbuches und die Rechtsprechung
- Das österreichische IPR-Gesetz
- Wie soll der allgemeine Teil des Verwaltungsstrafrechtes gestaltet werden ?
- der zivilrechtliche Konsumentenschutz
Zum Thema "Wechselbeziehungen zwischen Rechtswissenschaft, Rechtspraxis und Legislative" hielt Senatspräsident des OGH i.R. Dr. Wolfgang Sperl am Schluss der Veranstaltung einen Vortrag.
8. ÖJT 1982, Graz
Der 8. ÖJT fand erstmals im Süden des Landes, nämlich in der altehrwürdigen Universitätsstadt Graz in der Zeit zwischen 10. und 14. Mai 1982 statt. Das Thema des Eröffnungsvortrages von Univ.-Prof. Dr. Gerold Stoll lautete: "Macht, Ohnmacht, Übermacht der vollziehenden Staatsgewalt".
Themen der Abteilungen:
- Das Abgabenrecht als Lenkungsinstrument der Gesellschaft und Wirtschaft und seine Schranken in den Grundrechten
- Produzentenhaftung in Österreich de lege lata et de lege ferenda
- Sachwaltergesetz und Bundesgesetz über die Neuregelung der Aufnahme psychisch Kranker in geschlossene Bereiche von Krankenanstalten
- Der Sachverständige im Verfahrensrecht und seine Wechselbeziehung zum Richter
- Vereinheitlichung der Verfahren in familienrechtlichen Angelegenheiten
Den Schlussvortrag hielt Rechtsanwalt Univ.-Prof.
Dr. Fritz Schönherr. Er referierte Überlegungen "Zur neueren österreichischen Gesetzestechnik".
1983 wurde Dr. Karl Kohlegger, Präsident des Oberlandesgerichtes Innsbruck und des Fürstlich Liechtensteinischen Obersten Gerichtshofes und seit 1972 Mitglied des ÖJT, vom Vorstand zum vierten Präsidenten des ÖJT gewählt.
Zum dritten Generalsekretär wurde der Abteilungsleiter im Bundesministerium für Justiz, Ministerialrat Dr. Michael Neider bestellt.
Am 16. Juni 1983 hielt der ÖJT in Wien, im kleinen Festsaal des Palais Trautson (Bundesministerium für Justiz) eine Sondertagung zum Thema: "Rechtliche Grenzen der Kreditgewährung" ab.
9. ÖJT 1985, Wien
Der 9. ÖJT, 1985 in Wien abgehalten, stand ganz im Zeichen des Themas "Justiz und Medien". Anlässlich der Eröffnungssitzung hielt Bundesminister für Justiz a.D. Dr. Christian Broda den Festvortrag zu diesem Thema. Außerdem tagte eine "Arbeitsgemeinschaft Juristenausbildung" zum Thema "Die Reform der juristischen Ausbildung" unter dem Vorsitz von o.Univ.-Prof. Dr. h.c.Dr. Fritz Schwind.
Themen der Abteilungen:
- Entsprechen die Bestimmungen über die Enteignung, insbesondere nach dem Bundesstraßengesetz und ihre Praxis dem Grundrechtsschutz?
- 60 Jahre Verwaltungsverfahrensgesetze - Verwaltungsstrafrechtsreform: Sind die österreichischen Verwaltungsverfahrensgesetze noch zeitgemäß?
- In welcher Richtung soll die Reform der Strafprozessordnung weitergeführt werden?
- Reichen die Bestimmungen des bürgerlichen Rechts, insbesondere aus dem Nachbarschaftsverhältnis aus, um den zeitgerechten Forderungen nach einem wirksameren Umweltschutz Rechnung zu tragen?
- Die Reform der juristischen Studienordnung
10. ÖJT 1988, Wien
Auch der 10. ÖJT tagte 1988 wiederum in Wien. Die hohe Qualität der Juristentage wurde vor allem durch den Festvortrag von Alt-Bundespräsident Dr. Rudolf Kirchschläger zum Thema "Die guten Sitten - Nur ein Begriff des Zivilrechts ?" unterstrichen.
Themen der Abteilungen:
- Empfiehlt sich die Einführung neuer Unternehmensformen?
- Empfiehlt sich eine Ausgestaltung des strafrechtlichen Sanktionensystems?
- Verfassungskonforme Gerichtsorganisation
- Rechtliche Maßnahmen zur Abwehr grenzüberschreitender Umweltbeeinträchtigungen
- Rechtsprobleme der medizinisch assistierten Fortpflanzung und Gentechnologie
11. ÖJT 1991, Linz
Der 11. ÖJT wurde 1991 erstmals in Linz durchgeführt. Den Festvortrag hielt der frühere Präsident des Deutschen Juristentages, Prof. Dr. Marcus Lutter aus Bonn zum Thema: "Europas Werden durch das Recht"
Themen der Abteilungen:
- Funktion und Grenzen der Gerichtsbarkeit im Rechtsstaat
- Umwandlungssteuerrecht, Fragen der Steuerreform II
- Miet- und Wohnrecht
- Der Strafvollzug im Spannungsfeld zwischen Grundrechten und Vollzugszielen
Mit Wirkung vom 31. Dezember 1992 wurde der Vizepräsident der Rechtsanwaltskammer Wien, Rechtsanwalt Dr. Gerhard Benn-Ibler in der Sitzung des Vorstandes vom 11. November 1992 zum fünften Präsidenten des ÖJT gewählt.
Am 2. Dezember 1992 wird der dem Bundesministerium für Justiz zugeteilte Richter des Landesgerichtes Wels und Sekretär des Bundesministers für Justiz, Dr. Günther Winsauer, vom Vorstand kooptiert und zum vierten Generalsekretär des Juristentages gewählt.
12. ÖJT 1994, Wien
Der 12. ÖJT stand ganz im Zeichen des Beitritts Österreichs zur Europäischen Union unter dem Generalthema "Europa - eine juristische Herausforderung". Er tagte in der Zeit zwischen 17. und 20 Mai 1994 in Wien. Die Festrede hielt - infolge einer terminlich bedingten kurzfristigen Absage von Bundespräsident Dr. Thomas Klestil - ein Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses, nämlich Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek. Es war dies der erste Österreichische Juristentag, an dem das Staatsoberhaupt bei der Eröffnung fehlte.
Themen der Abteilung:
- Rechtsetzung unter besonderer Bedachtnahme auf den demokratischen und rechtsstaatlichen Aspekt
- Einheitliches Schadenersatzrecht
- Regulierung und Deregulierung zur Herstellung eines offenen und funktionsfähigen Marktes
- Vereinheitlichung des Betriebsverfassungsrechts in multinationalen Unternehmen
13. ÖJT 1997, Salzburg
Der 13. ÖJT wurde in der Zeit zwischen 9. und 12. September 1997 zum zweiten Mal in Salzburg abgehalten. Der Monat September wurde entgegen der bisherigen Gewohnheit gewählt, um einer Kollision mit der vom Bundesministerium für Justiz veranstalteten "Richterwoche" zu entgehen. Die Festrede hielt der Salzburger Ordinarius Univ.Prof. Dr. Otto Trifterer. Er behandelte ausführlich " Die gesellschaftlichen Verpflichtungen als Herausforderung der heutigen Juristen".
Themen der Abteilungen:
- Grenzen der Verfassungsänderung, Baugesetze - Grundrechte - Neukodifikation
- Der Einfluss geänderter Verhältnisse auf Langzeitverträge
- Neuentwicklungen im internationalen Steuerrecht
- Die strafprozessuale Stellung des Verbrechensopfers und die Durchsetzung seiner Ersatzansprüche im Strafverfahren
14. ÖJT 2000, Wien
Der 14. ÖJT wurde wiederum in Wien einberufen und in der Zeit zwischen 17. und 20. Mai 2000 im Juridicum der Universität abgehalten. Die Festrede bei der Eröffnungssitzung in der Aula des Wiener Justizpalastes hielt der stellvertretende Landeshauptmann von Oberösterreich und Präsident des Österreichischen Wirtschaftsbundes, Dr. Christoph Leitl zum Thema: "Rahmenbedingungen für den Wirtschaftsstandort Österreich am Beginn des dritten Jahrtausends".
Themen der Abteilungen:
- Die Europäische Union und die Gerichtsbarkeit öffentlichen Rechts
- Zur Reform des Gewährleistungsrechts - Die europäische Richtlinie über den Verbrauchsgüterkauf und ihre Bedeutung für ein neues Gewährleistungsrecht
- Das Leistungsfähigkeitsprinzip im Einkommen - und Körperschaftsteuerrecht, Dogmatische Grundfragen - Rechtspolitischer Stellenwert
- Strafprozess und Polizei
Die große und zunehmende Bedeutung der Rechtssetzung durch die Europäische Union verlangt die aktive Beteiligung aller europäischen Juristinnen und Juristen an der Entwicklung der Rechtsordnung. Daher beschlossen der Deutsche Juristentag, der Österreichische Juristentag und der Schweizerische Juristenverein erstmals die gemeinsame Durchführung eines grenzüberschreitenden Juristentages. Dies war der
1. Europäische Juristentag (EJT) vom 13. bis 15. 9. 2001 in Nürnberg.
In der Sitzung des Vorstandes vom 16. Dezember 2002 wurde mit Wirkung vom 23. Mai 2003 öffentlicher Notar Dr. Nikolaus Michalek, Bundesminister für Justiz a.D., zum sechsten Präsidenten des Juristentages gewählt.
15. ÖJT 2003, Innsbruck
Der 15. ÖJT tagte nach 27 Jahren wieder im Innsbrucker Kongresshaus (Congress Innsbruck). Die Beratungen fanden in der Zeit zwischen 21. und 23. Mai 2003 statt. Der Präsident der Internationalen Vereinigung der Richter und Vizepräsident des ÖJT, Senatspräsident des OGH Dr. Ernst Markel hielt in der Eröffnungssitzung die Festrede zum Thema "Richterethos - Unabhängigkeit, Ein modernes Richterbild". Das Rechtpolitische Forum befasste sich mit den politischen Erwartungen an den "Österreich-Konvent "
Themen der Abteilungen:
- Grenzen der Ausgliederung
- Ersatz des immateriellen Schadens - gegenwärtige Rechtslage und Reform
- Die Reform des strafprozessualen Hauptverfahrens
- Einkünftezurechnung im Einkommen- und Körperschaftssteuerrecht
"Der Österreich - Konvent"
30. September 2003
Am 30. September 2003 fand im Bundesministerium für Justiz eine Vortragsveranstaltung zum Thema "Der Österreich - Konvent" statt. Der Präsident des Verfassungsgerichtshofes, o.Univ.-Prof.Dr. Dr. h.c. Karl Korinek und der Präsident des Verwaltungsgerichtshofes, Univ.-Prof.Dr. Clemens Jabloner, beide Mitglieder des Konvents, hielten Kurzvorträge. Anschließend wurde die Diskussion von Präsident Dr. Michalek geleitet. 300 Teilnehmer zeigten reges Interesse an dieser Thematik.
In der Mitgliederversammlung am 30. September 2003 wurde dem 5. Präsidenten des ÖJT, Rechtsanwalt Dr. Gerhard Benn-Ibler die Ehrenmitgliedschaft verliehen. Außerdem wurde die Satzung geändert, sodass nunmehr auch Studierende der Rechtswissenschaften, die noch keinen akademischen Grad erworben haben und absolvierte ausländische Juristinnen und Juristen ordentliche Mitglieder des ÖJT werden können, wenn dies zumindest drei Mitglieder des Vorstandes befürworten.
"Notwendigkeit und Grenzen der Rechtsvereinheitlichung in Europa"
18. November 2004
Am 18. Oktober 2004 wurde wiederum eine Vortragsveranstaltung im Bundesministerium für Justiz veranstaltet. Thema war die "Notwendigkeit und Grenzen der Rechtsvereinheitlichung in Europa". Die Diskussion wurde Im Beisein von Bundesministerin für Justiz, Mag. Karin Miklautsch, durch Referate von Dr. Peter Jann, Kammerpräsident am Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften, Luxemburg und Univ.-Prof. Dr. Reinhard Rack, Mitglied des Europäischen Parlaments eingeleitet.
"Juristenausbildung - quo vadis ?"
9. November 2005
Am 9. November 2005 diskutierten Bundesministerin für Justiz, Mag. Karin Gastinger, EM Dr. Gerhard Benn-Ibler, Präsident des ÖRAK, Dr. Elisabeth Bleyleben-Koren, stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG, Univ.-Prof. Dr. Stefan Griller, Wirtschaftsuniversität Wien, Dr. Barbara Helige, Präsidentin der Vereinigung österreichischer Richter, Dr. Wolfgang Swoboda, Präsident der Vereinigung österreichischer Staatsanwälte, Univ.-Prof. Dr. Rudolf Thienel, Universität Wien, Dr. Michael Umfahrer, Präsident der österreichischen Notariatsakademie das Thema "Juristenausbildung - quo vadis ?".
16. ÖJT 2006, Graz
Der 16. Österreichische Juristentag hielt seine Beratungen in der Zeit zwischen 18. und 20. Oktober 2006 im RESOWI-Zentrum der Karl-Franzens-Universität Graz ab. 310 Teilnehmer beteiligten sich an dieser Tagung. Die Festansprache anlässlich der feierlichen Eröffnungssitzung in der Aula der Universität hielt o.Univ-Prof. Dr. Heinz Fischer, Bundespräsident der Republik Österreich, zum Thema "Grundrechte im Wandel ?". Im Rechtspolitischen Forum formulierten EM Dr. Gerhard Benn-Ibler, Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages, Mag. Dr. Alfred Brogýanyi, Präsident der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, Dr. Barbara Helige, Präsidentin der Vereinigung Österreichischer Richter, Dr. Thomas Mühlbacher, Vorstandsmitglied der Vereinigung der Österreichischen Staatsanwälte und Dr. Klaus Woschnak, Präsident der Österreichischen Notariatskammer, ihre "Erwartungen an die Rechtspolitik zu Beginn der XXII. Gesetzgebungsperiode".
Themen der Abteilungen:
- Subjektive Rechte und Verwaltungsrecht
- Zukunft und Reform des Rechts der Kapitalgesellschaften
- Die Zukunft des Verwaltungsstrafrechts, Sanktionen-Rechtsschutz-Europäische Zusammenarbeit
- Rechtsschutz im Steuerrecht
In der Mitgliederversammlung am 20. Oktober 2006 präsentierte Präsident Dr. Nikolaus Michalek den Geschäftsbericht des Vorstands für den Berichtszeitraum September 2003 - Oktober 2006. Außerdem wurde der neue Vorstand gewählt.
Am 1. Dezember 2006 konstituierte sich der neue Vorstand und wählte folgende Mitglieder in den Geschäftsführenden Ausschuss:
- Präsident: Bundesminister a.D. Dr. Nikolaus Michalek, öffentlicher Notar
- Vizepräsident: o.Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Ludwig Adamovich
- Vizepräsident: Dr. Ivo Greiter
- Vizepräsident: Prof. Dr. Ernst Markel
- Kassier: KR Dr. Erich Rebholz
- Schriftführer: Mag. Friedrich A. Koenig
- Generalsekretär: Dr. Günther Winsauer
- weitere Mitglieder:
- Dr. Gerhard Benn-Ibler
- o.Univ.-Prof. Dr. Heinz Krejci
- o.Univ.-Prof. Dr. Peter Schick
4. Europäischer Juristentag 2007, Wien
Die Erfolge der Europäischen Juristentage (EJT) in Nürnberg (2001), Athen (2003) und Genf (2005) bewogen den Vorstand des ÖJT die große Herausforderung anzunehmen und den 4. Europäische Juristentag in der Zeit zwischen 3. und 5. Mai 2007 in der Wiener Hofburg zu organisieren. Den Bericht zu dieser Veranstaltung finden Sie hier.
"Der Reformvertrag von Lissabon aus europäischer, verfassungsrechtlicher und wirtschaftspolitischer Sicht"
28. Februar 2008
Am 28. Februar 2008 fand im Bundesministerium für Justiz eine weitere Vortragsveranstaltung zum Thema "Der Reformvertrag von Lissabon aus europäischer, verfassungsrechtlicher und wirtschaftspolitischer Sicht" statt. Den Bericht dazu finden Sie hier.
17. ÖJT 2009, Wien
Der 17. Österreichische Juristentag hielt seine Beratungen in der Zeit zwischen 6. und 8. Mai 2009 an der Universität Wien ab. Diese Tagung stand ganz im Zeichen des 50-jährigen Bestehens des ÖJT. Die Festansprache anläßlich der feierlichen Eröffnungssitzung in der Aula der Universität hielt o.Univ-Prof. Dr. Heinz Fischer, Bundespräsident der Republik Österreich zum Thema: "Gedanken zur Weiterentwicklung der österreichischen Bundesverfassung". Danach stellt der Präsident des ÖJT Dr. Nikolaus Michalek, Bundesminister a.D. die Festschrift "50 Jahre ÖJT Geschichte-Dogmatik-Politik" der Öffentlichkeit vor.
Themen der Abteilungen:
- Vom Wirtschaftsaufsichtsrecht zum Regulierungsverwaltungsrecht
- Die Reform des österreichischen Erbrechts
- Kriminalität nicht integrierter Ausländer - eine vielfältige Herausforderung für das Strafrecht
- Die Auswirkungen des gemeinschaftlichen Beihilfenrechts auf das Steuerrecht
In der Mitgliederversammlung am 8. Mai 2009 präsentierte Präsident Dr. Nikolaus Michalek den Geschäftsbericht des Vorstands für den Berichtszeitraum November 2006 - Mai 2009. Der Vorstand verlieh dem langjährigen Mitglied des Vorstands em.o.Univ.-Prof. DDr. Dr.h.c.mult. Franz Matscher die Ehrenmitgliedschaft. Außerdem wurde der neue Vorstand gewählt.
Am 25. Mai 2009 konstituierte sich der neue Vorstand und wählte folgende Mitglieder in den Geschäftsführenden Ausschuss:
- Präsident: Dr. Nikolaus Michalek
- Vizepräsident: o.Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Ludwig Adamovich
- Vizepräsident: Dr. Ivo Greiter
- Vizepräsident: Prof. Dr. Ernst Markel
- Kassier: Dr. Erich Rebholz
- Schriftführer: Mag. Friedrich A. Koenig
- Generalsekretär: Dr. Günther Winsauer
- weitere Mitglieder:
- Dr. Gerhard Benn-Ibler
- o.Univ.-Prof. Dr. Heinz Krejci
- Univ.-Prof. DDr. Christoph Grabenwarter
Festveranstaltung "90 Jahre Bundesverfassung"
7. September 2010
Großes Interesse rief die gemeinsam mit der Präsidentin des Nationalrats Mag. Barbara Prammer und des Präsidenten des Bundesrats Martin Preineder ausgesprochene Einladung zur Festveranstaltung "90 Jahre Bundesverfassung" am 7. September 2010 im historischen Sitzungssaal des Parlaments hervor. In der Einladung wurde die Veranstaltung wie folgt angekündigt:
"Am 1. Oktober 2010 jährt sich zum neunzigsten Mal die Beschlussfassung des Bundes-Verfassungsgesetzes im Nationalrat. Damit verfügt Österreich über eine der ältesten Verfassungen Europas, die über politische Brüche hinweg bis heute in ihren wesentlichen Gehalten unverändert geblieben ist. Die rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen aber haben sich seit 1945, insbesondere in den letzten fünfzehn Jahren grundlegend geändert. Im ersten Referat geht Ewald Wiederin der Frage nach, von welchen Leitbildern die Bundesverfassung ursprünglich getragen war und welche Bedeutung sie heute haben. Davon ausgehend richtet er den Blick in die Zukunft mit der Frage nach der künftigen Entwicklung von Rechtsstaat und Demokratie im 21. Jahrhundert. Katharina Pabel nimmt das Parlament als Mitte der Demokratie in den Blick. Sie untersucht aktuelle Fragestellungen, um schließlich grundsätzlich nach der Zukunft des Parlamentarismus
zu fragen."
Neben den Referaten von Univ.-Prof. Dr. Ewald Wiederin, Universität Wien und Univ.-Prof. Dr. Katharina Pabel, Universität Linz begrüßten die Präsidentin des Nationalrats Mag. Barbara Prammer, der Präsident des Bundesrats Martin Preineder und der Präsident des ÖJT Dr. Nikolaus Michalek ca. 700 Gäste. Die Festansprache wurde von Bundespräsident Univ.-Prof. Dr. Heinz Fischer gehalten.
Festveranstaltung "Promulgation des ABGB vor 200 Jahren"
10. November 2011
Am 10. November 2011 luden das Bundesministerium für Justiz und der Österreichische Juristentag Juristinnen und Juristen aus dem In- und Ausland aus Anlass der Promulgation des ABGB vor 200 Jahren zu einer Festveranstaltung in den Großen Festsaal des Wiener Rathauses ein.
600 Teilnehmerinnen und Teilnehmer folgten gespannt der Eröffnungsrede von Bundespräsident o.Univ.-Prof. Dr. Heinz Fischer, den Referaten von em.o.Univ.-Prof. Dr. Dr.h.c. Rudolf Welser, Leiter der Forschungsstelle für europäische Rechtsentwicklung und Privatrechtsreform, zum Thema "Verdienst und Stärken des ABGB", Hon.-Prof. Dr. Irmgard Griess LL.M. (Harvard), Präsidentin des Obersten Gerichtshofes, über "das ABGB und die Rechtsprechung" und Prof. Dr. Dr.h.c.mult. Reinhard Zimmerman, Direktor am Max Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg zu "Perspektiven des künftigen österreichischen und europäischen Zivilrechts".
Die Präsentation der im Verlag MANZ erschienenen Festschrift "200 Jahre ABGB" (Herausgeber: Univ.-Prof. Dr. Constanze Fischer-Czermak, Sektionschef i.R. Hon.-Prof. Dr. Gerhard Hopf, Sektionschef Hon.-Prof. Dr. Georg Kathrein, Univ.-Prof. Dr. Martin Schauer) leitete Univ.-Prof. Dr. Martin Schauer, Universität Wien, Institut für Zivilrecht mit einem Vortrag zum Thema "200 Jahre und immer weise? - Von der Lebenskraft des ABGB heute" ein.
Im Anschluss baten der Bürgermeister und Landeshauptmann von Wien Dr. Michael Häupl und der Präsident des Österreichischen Juristentages Bundesminister a.D. Dr. Nikolaus Michalek zu einem Empfang.
Die Vorträge werden traditionell in der Schriftenreihe des Österreichischen Juristentages veröffentlicht.
18. ÖJT 2012, Linz
Der 18. Österreichische Juristentag hielt seine Beratungen in der Zeit zwischen 10. und 12. Mai 2012 im Palais Kaufmännischer Verein in Linz ab. 420 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Österreich, Deutschland, Schweiz, Liechtenstein, Luxemburg, Belgien, Ungarn und Rumänien besuchten die Tagung. Die Festansprache anläßlich der feierlichen Eröffnungssitzung hielt o.Univ-Prof. Dr. Heinz Fischer, Bundespräsident der Republik Österreich, zum Thema: "Gegen das Unbehagen im Rechtsstaat".
Themen der Abteilungen:
- Das Grundrecht auf Datenschutz im Spannungsfeld zwischen Sicherheit und Freiheit
- Neue Regelungen für nichteheliche Lebensgemeinschaften?
- Braucht unser Strafprozess ein neues Rechtsmittelsystem?
- Konzernsteuerrecht
In der Mitgliederversammlung am 12. Mai 2012 präsentierte Präsident Dr. Nikolaus Michalek den Geschäftsbericht des Vorstands für den Berichtszeitraum November 2009 - Mai 2012. Außerdem wurde der neue Vorstand gewählt. Im Rahmen des Rechtspolitsichen Forums am 12. Mai 2012 hielt der Präsident des Verfassungsgerichtshofs, SC a.D. Univ.-Prof. Dr. Gerhart Holzinger, einen Vortrag mit dem Titel: "Zeit zur Reform - So hat Österreichs Verfassung Zukunft!"
- Am 18. Juni 2012 konstituierte sich der neue Vorstand und wählte folgende Mitglieder in den Geschäftsführenden Ausschuss:
- Präsident: Bundesminister a.D. Dr.Nikolaus Michalek, Notar i.R., Wien
- Vizepräsident: Univ.-Prof. DDr. Christoph Grabenwarter, WU Wien
- Vizepräsident: Dr. Ivo Greiter, Rechtsanwalt, Innsbruck
- Vizepräsident: Prof. Dr. Ernst Markel, Senatspräsident des OGH i.R., Wien
- Kassier: Dr. Erich Rebholz, Wien
- Schriftführer: Mag. Gerhard Jarosch, Präsident des Vereins österr. StaatsanwältInnen, Wien
- Generalsekretär: Dr. Günther Winsauer, Senatspräsident des Oberlandesgerichtes Linz
- weitere Mitglieder:
- o.Univ.-Prof. Dr. Heinz Krejci, Universität Wien
- Dr.in Ingrid Siess-Scherz, Parlamentsdirektion, Wien
- Dr. Rupert Wolff, Rechtsanwalt, Präsident des ÖRAK, Wien
"Zugang zum Recht"
12. November 2013
Im Rahmen der jährlich, zwischen den mehrtägigen Juristentagen, durchgeführten Zwischenveranstaltungen widmete sich der Österreichische Juristentag am Dienstag, 12. November 2013, 17.30 Uhr, im Großen Festsaal des Bundesministeriums für Justiz diesmal grundsätzlichen Fragen des Zugangs zum Recht, um als Forum von Juristinnen und Juristen aller Professionen auf wissenschaftlicher Grundlage organisatorische, verfahrensrechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen fächerübergreifend, konstruktiv-kritisch zu erörtern.
Einleitend beschäftigte sich Univ.-Prof. Dr. Clemens Jabloner, Präsident des Verwaltungsgerichtshofes, mit dem Zugang zum Recht als Zugang zum Gericht, dem Zugang zur Gerechtigkeit als rechtsphilosophischem Problem, dem Zugang zur Verwaltungsgerichtsbarkeit mit Blick auf deren Reform sowie mit dem Zugang zum Recht in demokratiepolitischer Perspektive, wobei er besonders die Parteistellung als Mitwirkung an der Rechtserzeugung und die Bedeutung der Öffentlichkeit erörterte.
Univ.-Prof. Dr. Hubert Hinterhofer, Strafrecht und Strafverfahrensrecht an der Universität Salzburg, befasste sich in seinem einleitenden Referat vor allem mit den organisatorischen Rahmenbedingungen des Zugangs zum Strafrecht, insbesondere mit der nur in geringem Ausmaß vorhandenen Veröffentlichung von Entscheidungen der Landesgerichte und der Oberlandesgerichte als Rechtsmittelgerichte im Rechtsinformationssystem des Bundes, sowie mit den verfahrensrechtlichen Rahmenbedingungen des Zugangs zum Recht unter dem Aspekt des Paradigmenwechsels im Strafverfahren, demnach aus dem bislang bestehenden Verhältnis Staat – Beschuldigter, seit der Reform des Strafverfahrensrechtes 2008, ein Dreiecksverhältnis mit dem Opfer als weiterem wesentlichen Beteiligten des Strafverfahrens geschaffen wurde. Zudem erörterte Univ.-Prof. Dr. Hinterhofer auch Aspekte der finanziellen Rahmenbedingungen im Strafverfahren, insbesondere die Frage des Ersatzes der Kosten des Beschuldigten und des Verteidigers nach einem Freispruch.
Univ.-Prof. Dr. Paul Oberhammer, Institut für Zivilverfahrensrecht, Universität Wien, ging insbesondere auf Fragen der „wirtschaftlichen Leistbarkeit“ zivilrechtlicher Verfahren vor dem Hintergrund internationaler Vergleiche ein und befasste sich auch mit der „Attraktivität“ des österreichischen Zivilverfahrens für die rechtsuchende Bevölkerung vor allem unter wirtschaftlichen Aspekten.
Wenngleich die Referate gezeigt haben, dass der Zugang zum Recht von einer Vielzahl von strukturellen und verfahrensrechtlichen Rahmenbedingungen beeinflusst wird, so ließen die Referate und auch die daran anschließende Diskussion jedoch klar erkennen, dass vor allem finanzielle Überlegungen den Zugang zum Recht erleichtern, erschweren oder gar verhindern. Aus diesem Grund war auch nicht überraschend, dass vor dem Hintergrund der in den letzten Jahren beschlossenen legislativen Änderungen im Bereich der Justiz die Frage des Zugangs zum Recht auch mit Blick auf das bestehende Gebührensystem der Justiz erörtert wurde. Rechtspolitisch sei fragwürdig, ob die Justiz vor allem durch erhebliche Einnahmen aus Grundbuchseintragungsgebühren und Gebühren aus Rechtssachen finanziert werden soll. Die zu geringe Bedeckung der Ausgaben der Justiz durch allgemeine Steuereinnahmen machten eine Erhöhung der (in geringem Umfang) tatsächlich steuerbaren Finanzpositionen der Justiz (vor allem Gebühren) notwendig, weil die den Budgetvoranschlag der Justiz übersteigenden, aber sachlich notwendigen Mehrausgaben erst durch den Nachweis von Mehreinnahmen in der Justiz bedeckt werden. Dies führte - in Folge der nicht vorhersehbaren Inanspruchnahme gebührenpflichtiger Leistungen - sogar dazu, dass der budgetäre Deckungsgrad der Justiz weit über 100 % liegt. In der Diskussion konnte die Forderung nicht überhört werden, dass die Ausgaben der Justiz nicht nur bereits in dem vier Jahre vorausplanenden Bundesfinanzrahmengesetz, sondern auch im Detail durch das jährlich Bundesfinanzgesetz realistisch angenommen werden sollen, um die gerade im internationalen Vergleich überdurchschnittlich hohen Gebühren der Justiz als wesentlicher Faktor für den Zugang zum Recht zu senken und den kreativen Druck auf die Gesetzgebung in der Justiz zur Erreichung zusätzlicher Einnahmen, vor allem aus Gebühren, zu vermeiden.
In der Sitzung des Vorstandes vom 28. Oktober 2014 wurde mit Wirkung vom 9. Mai 2015 Vizepräsident des ÖJT Univ.-Prof. DDr. Christoph Grabenwarter, Mitglied des Verfassungsgerichtshofs, zum siebten Präsidenten des Österreichischen Juristentages gewählt.
"Amtsgeheimnis und Informationsfreiheit"
28. Oktober 2014
Die Vortragsveranstaltung "Amtsgeheimnis und Informationsfreiheit" am 28. Oktober 2014 stand im Zeichen des im März 2014 zur Begutachtung versendeten Entwurfes einer Novelle des Bundes-Verfassungsgesetzes. Kernstück dieser Novelle ist der Entfall der Regelungen über die Amtsverschwiegenheit und die Auskunftspflicht sowie die Einfügung eines neuen Art. 22a B-VG. Mit ihm soll ein durchsetzbares subjektives Recht auf Informationsfreiheit eingeführt werden, das unter bestimmten Voraussetzungen beschränkt werden kann. Die Referate von Sektionschef Mag. Dr. Gerhard Hesse Leiter der Sektion V - Verfassungsdienst, Bundeskanzleramt, Univ.-Prof. Dr. Walter Berka, Institut für Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Universität Salzburg, Univ.-Prof. Dr. Susanne Reindl-Krauskopf, Institut für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie, Universität Wien, gewährten einen tieferen Einblick in dieses bedeutsame Reformvorhaben, machte den aktuellen Stand der Diskussion und der Ziele des Vorhabens sichbar, erörterten aber auch die Implikationen im demokratischen Verfassungsstaat sowie die Auswirkungen für einzelne Rechtsbereiche, wie insbesondere das Strafrecht und das Strafprozessrecht.
19. ÖJT 2015, Wien
Der 19. Österreichische Juristentag hielt seine Beratungen in der Zeit zwischen 7. und 9. Mai 2015 in den Räumen der WU Wien ab. 540 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Österreich, Deutschland, Schweiz, Liechtenstein, Luxemburg, Belgien, Ungarn, Skandinavien und Rumänien besuchten die Tagung. Ertsmals wurden in einer Einführungsveranstaltung für Studierende die Themen der Tagung erläutert.
Aus Anlass des Juristentages organisierte die WU Wien in Zusammenarbeit mit der Tageszeitung "Die Presse" ein Rechtspanorama zum Thema "Öffentliche Hand als Spekulant: Wer schützt den Steuerzahler?"
Die Festansprache bei der feierlichen Eröffnungssitzung hielt o.Univ-Prof. Dr. Heinz Fischer, Bundespräsident der Republik Österreich, zum Thema: "Demokratie und Grundrechte".
Themen der Abteilungen:
- Migration und Mobilität
- Zwischen Anleger- und Bankenschutz
- Entsprechen die gesetzlichen Strafdrohungen und die von den Gerichten verhängten Strafen den aktuellen gesellschaftlichen Wertungen?
- Einkommen - Einkünfte - Einkunftsermittlung
In der Mitgliederversammlung am 9. Mai 2015 präsentierte Präsident Dr. Nikolaus Michalek den Geschäftsbericht des Vorstands für den Berichtszeitraum Mai 2012 - April 2015. Außerdem wurde der neue Vorstand gewählt. Im Rahmen des Rechtspolitsichen Forums am 9. Mai 2015 hielt der Vizepräsident des Gerichtshofes der Europäischen Union, Prof. Dr. Koen Lenaerts, einen Vortrag zum Thema: "In Vielfalt geeint - Grundrechte als Basis des europäischen Integrationsprozesses"
Am 15. Juni 2015 konstituierte sich der neue Vorstand und wählte folgende Mitglieder in den Geschäftsführenden Ausschuss:
- Präsident: Univ.-Prof. DDr. Christoph Grabenwarter, Mitglied des Verfassungsgerichtshofes, WU Wien
- Vizepräsident: Univ.-Doz. Mag.DDr. Ludwig Bittner, Präsident der Österreichischen Notariatskammer
- Vizepräsidentin: Dr.in Marcella Prunbauer-Glaser M.C. (NYU), Rechtsanwältin, Präsident-Stellvertreterin des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages
- Vizepräsident: Dr. Klaus Schröder, Präsident des Oberlandesgerichtes Innsbruck
- Kassier: Mag. Robert Schmidbauer, LL.M., Österreichischer Sparkassenverband, Wien
- Schriftführerin: Dr.in Ingrid Siess-Scherz, Mitglied des Verfassungsgerichtshofes, Wien
- Generalsekretär: Dr. Günther Winsauer, Senatspräsident des Oberlandesgerichtes Linz
- weitere Mitglieder:
- Dr. Peter Pollak, Stadtrechnungshofdirektor, Wien
- Univ.-Prof.in Dr.in Christiane Wendehorst, Universität Wien, Institut für Zivilrecht
"Migration und Integration in Beschäftigung und Beruf"
4. April 2016
Aus aktuellem Anlass organisierte der Österreichische Juristentag am Montag, 4. April 2016, im Bundesministerium für Justiz eine Vortagsveranstaltung zum Thema "Migration und Integration in Beschäftigung und Beruf".
Unter der Moderation von Univ.-Prof. Dr. Robert REBHAHN, Universität Wien, Institut für Arbeits- und Sozialrecht, hielten Univ.-Prof. Dr. Heinz FASSMANN, Vizerektor für Forschung und Internationales der Universität Wien, Vorsitzender des Expertenrats für Integration im Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres, em.o.Univ.-Prof. Dr. Walter SCHRAMMEL, Universität Wien, Institut für Arbeits- und Sozialrecht, und Mag. Johannes PEYRL, Referent in der Abteilung Arbeitsmarkt und Integration der Arbeiterkammer Wien, die Diskussion einleitende Kurzreferate.
In einer außerordentlichen Mitgliederversammlung im Lokal V des Parlaments wurde am 27. März 2017 einstimmig eine Änderung der Statuten des ÖJT beschlossen, die geänderte rechtliche Rahmenbedingungen berücksichtigt, sprachliche Adaptierungen vornahm und die langjährig geübte Praxis im ÖJT wiederspiegelt. Auch die Definition der Mitgliedschaft und die Wahl des Präsidenten sowie des Geschäftsführenden Ausschusses (nunmehr durch die Mitgliederversammlung) wurden geändert.
"Parlamentarische Untersuchungsausschüsse: Erfahrungen und Perspektiven"
27. März 2017
Im Anschluss fand im Plenarsaal des Parlaments eine sehr gut besuchte Podiumsdiskussion (ca. 200 Anwesende) zum Thema "Parlamentarische Untersuchungsausschüsse: Erfahrungen und Perspektiven" statt.
Nach der Begrüßung durch die Präsidentin des Nationalrats Doris BURES und den Präsidenten des ÖJT Univ.-Prof. DDr. GRABENWARTER referierten em.Univ.-Prof. Dr. Walter BERKA, Universität Innsbruck, Dr. Walter PILGERMAYR, Präsident des Oberlandesgerichtes Innsbruck i.R., Univ.-Profin. Drin. Anna GAMPER, Universität Innsbruck und Drin. Renate GRABER, Redakteurin der Tageszeitung „Der Standard“. Moderiert wurde diese Veranstaltung von Drin. Ingrid SIESS-SCHERZ, Mitglied des Verfassungsgerichtshofes.
20. ÖJT 2018, Salzburg
"Bewährung des Rechtsstaats"
Der 20. Österreichische Juristentag hielt seine Beratungen in der Zeit zwischen 23. und 25. Mai 2018 in den Räumen der der Residenz und der Universität Salzburg ab. 400 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Österreich, Deutschland, Schweiz, Belgien, Ungarn, Schweden und Rumänien besuchten die Tagung. Neuerlich wurden in einer Einführungsveranstaltung für Studierende von den Vorsitzenden dr Abteilungen die Themen der Tagung erläutert.
Aus Anlass des Juristentages organisierte die Universität Salzburg in Zusammenarbeit mit der Tageszeitung "Die Presse" ein Rechtspanorama zum Thema "Gefährden Facebook & Co. die Demokratie?"
Die Festansprache bei der feierlichen Eröffnungssitzung hielt Prof. Dr. Dr. h.c. Gertrude Lübbe-Wolff, Richterin des Bundesverfassungsgerichts 2002 - 2014, Universität Bielefeld, zum Thema: "Demokratie - die riskante Staatsform?".
Am 24. Mai 2018 fand eine szenische Lesung zum Fall des SS-Richters Konrad Morgen statt. Unter dem Titel "Und eh man sich´s versieht..." hat die Regisseurin Nadja Kayali den Stoff eines Sachbuchs über Konrad Morgen von Herlinde Pauer-Studer und David Vellemann aufgegriffen und mit den Burgschauspielern Petra Morzé und Robert Reinagl in Szene gesetzt. Einführende Worte hielt Univ.-Prof. Dr. Clemens Jabloner.
Themen der Abteilungen:
In der Mitgliederversammlung am 23. Mai 2018 erläuterte Präsident Univ.-Prof. DDr. Christoph Grabenwarter den Geschäftsbericht des Vorstands für den Berichtszeitraum Mai 2015 - April 2018. Außerdem wurde der neue Vorstand gewählt; der bisherige geschäftsführende Ausschuss wurde so wie Präsident Univ.-Prof. DDr. Christoph Grabenwarter, Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofes, in seinem Amt für die nächste Periode von drei Jahren bestätigt.
Die Satzung wurde erneut geändert, um im Interesse einer regelmäßigen Rotation die Wiederwahl der Präsidentin / des Präsidenten nur einmal zu ermöglichen. Zudem wurde die Möglichkeit einer Stellvertretung für die Generalsekrtärin / den Generalsekretär in der Satzung verankert.
"Anforderungen an die rechtswissenschaftliche Ausbildung an den Universitäten"
11. November 2019
Nach der Begrüßung durch Präsident Univ.-Prof. DDR. Grabenwarter und Bundesminister Univ.-Prof. Dr. Clemens Jabloner im Großen Festsaal des Bundesministeriums für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz beleuchteten Univ.-Prof. Dr. Paul Oberhammer, Dekan der Juridischen Fakultät der Universität Wien, und Univ.-Prof. Dr. Michael Holoubek, Mitglied des Verfassungsgerichtshofs, Institut für Öffentliches und Europäisches Öffentliches Recht, WU Wien, das Thema aus Sicht der beiden Universitäten.
Nach einleitenden Statements von Dr. Bernhard Fink, Präsident-Stellvertreter des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages, Maga. Sabine Matejka, Präsidentin der Vereinigung Österreichischer Richterinnen und Richter, Drin. Martina Schmied, Bereichsdirektorin Geschäftsbereich Personal und Revision, Magistratsdirektion Wien, Dr. Thomas Uher, Vorstand der Volksbank Wien AG und Dr. Michael Umfahrer, Präsident der Österreichischen Notariatsakademie diskutierten 130 Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
Moderiert wurde die Diskussionsveranstaltung von Vizepräsidentin Drin. Marcella Prunbauer-Glaser M.C.J. (N.Y.U), Präsident-Stellvertreterin des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages.
Ehrenmitglied Franz MATSCHER am 18. Februar 2021 verstorben
Das langjährige Ehrenmitglied Univ.-Prof. DDr.h.c. DDr. Franz Matscher verstarb am Donnerstag, dem 18. Februar 2021, im 94. Lebensjahr. Geboren in Meran studierte Franz Matscher Rechtswissenschaft in Graz und Paris. 1953 trat er in den auswärtigen Dienst ein und war sogleich an den Staatsvertragsverhandlungen beteiligt. Neben seiner diplomatischen Tätigkeit – zuletzt in Mailand – habilitierte er sich 1967 und wurde 1969 auf den Lehrstuhl für zivilgerichtliches Verfahren an der Universität Salzburg berufen. 1971/72 war Prof. Matscher Dekan der Juridischen Fakultät und 1974/75 Rektor. Von 1977 bis 1998 arbeitete Franz Matscher als Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg und danach als Rechtsschutzbeauftragter des Innenministeriums. Von 1987 bis 2003 war er Direktor des Österreichischen Menschenrechtsinstituts. Die besondere Wertschätzung für Prof. Matscher zeigt sich in zwei Festschriften, in zwei Ehrendoktorraten und in zahlreichen nationalen und internationalen Auszeichnungen. Franz Matscher war seit 1. März 1972 Mitglied des Österreichischen Juristentages. Beim 6. Österreichischen Juristentag in Innsbruck 1976 wurde Franz Matscher in den Vorstand des Österreichischen Juristentags gewählt. Auf Grund des Beschlusses des Vorstands vom 5. Mai 2009 wurde Franz Matscher mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom 8. Mai 2009 (am Rande des 17. Österreichischen Juristentags in Wien) die Ehrenmitgliedschaft des Österreichischen Juristentags verliehen. Der Österreichische Juristentag wird Franz Matscher in bester Erinnerung behalten.
"Wie krisenfest ist unsere Verfassung?"
15. September 2021
Diese Veranstaltung sollte am 11. November 2020 aus Anlass des Inkrafttretens des Bundesverfassungsgesetzes am 10. November 1920 ("100 Jahre B-VG") stattfinden. Auf Grund der Maßnahmen der Bundesregierung zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie konnte die Diskussionsveranstaltung - nunmehr gemeinsam mit der Wiener Juristischen Gesellschaft - erst am 15. September 2021 im Festsaal des Wiener Rathauses unter strengen Auflagen abgehalten werden.
105 Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Saal und etwa 90 Zuseherinnen und Zuseher an den Bildschirmen (Liveübertragung auf YouTube) wurden vom Präsidenten des ÖJT Univ-Prof. DDr. Christoph Grabenwarter, der Bundesministerin für Justiz Dr.in Alma Zadic und dem Magistratsdirektor der Stadt Wien Dr. Erich Hechtner begrüßt. Einleitende Referate hielten Univ.-Prof. Dr. Harald Eberhard, Institut für Österreichisches und Europäisches Öffentliches Recht, WU Wien, Univ.Prof. Dr.in Anna Gamper, Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre, Universität Innsbruck und Hofrat Dr. Christian Ranacher, Leiter der Abteilung Verfassungsdienst des Landes Tirol.
Moderiert wurde die Diskussionsveranstaltung von Parlamentsdirektor Dr. Harald Dossi, Präsident der Wiener Juristischen Gesellschaft. In der ÖJThek kann die Veranstaltung "nachgesehen" werden.
21. ÖJT 2022, Wien
Der 21. Österreichische Juristentag hielt seine Beratungen bedingt durch die COVID-19-Pandemie nicht wie vorgesehen im Mai 2021, sondern erst zwischen 1. und 3. Juni 2022 in den Räumen der Universität Wien ab. 350 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Österreich, Deutschland, Tschechien und Belgien besuchten die Tagung. Den Festvortrag bei der feierlichen Eröffnungssitzung am 1. Juni 2022 im Großen Festsaal der Universität Wien hielt Univ-Prof. DDr. Dr.h.c. Christoph Grabenwarter, Präsident des Österreichischen Juristentages, zum Thema: "Der europäische Rechtsstaat vor neuen Herausforderungen".
Den Festvortrag finden Sie hier.
Themen der Abteilungen:
- Grundrechtsschutz vor neuen Herausforderungen
- Rechtsdurchsetzung im Verbraucherrecht
- Sozialbetrug im Unternehmensbereich - eine interdisziplinäre Herausforderung für den Rechtsstaat
- Digitalisierung des Rechts - Herausforderungen und Voraussetzungen
Aus Anlass dieses Juristentages organisierte die Tageszeitung "Die Presse" ein Rechtspanorama zum Thema "Schützt uns die Neutralität noch?". Moderiert wurde diese Veranstaltung im Großen Festsaal der Universität von Mag. Benedikt Kommenda. Zur Diskussion eingeladen waren Mag. Walter Feichtinger, Brigadier i.R., Univ.-Prof. Dr. Walter Obwexer, Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Innsbruck, ao. Univ.-Prof. Mag. Dr.in Irmgard Marboe, Institut für Europarecht, Internationales Recht und Rechtsvergleichung, Universität Wien, FH-Prof. MMag.a Dr.in Kathrin Stainer-Hämmerle, Fachhochschule Kärnten und Botschafter Univ.-Prof. Dr. Helmut Tichy, Leiter des Völkerrechtsbüros im Bundesministerium für Europäische und internationale Angelegenheiten.
In der Mitgliederversammlung am 1. Juni 2022 präsentierte Präsident DDr. Grabenwarter den Geschäftsbericht des Vorstands für den Berichtszeitraum Mai 2018 - Mai 2022. Außerdem wurde Dr.in Marcella Prunbauer-Glaser M.C.J. (NYU), Rechtsanwältin, als 8. Präsidentin des Österreichischen Juristentages, sowie der geschäftsführende Ausschuss, der neue Vorstand und die Rechnungsprüfer gewählt.
Mitglieder des Geschäftsführenden Ausschusses:
- Präsidentin: Dr.in Marcella Prunbauer-Glaser M.C. (NYU), Rechtsanwältin,
Präsident-Stellvertreterin des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages
- Vizepräsidentin: Hon.Prof.in Dr.in Elisabeth Lovrek, Präsidentin des Obersten Gerichtshofes
- Vizepräsidentin: Dr.in Ingrid Siess-Scherz, Mitglied des Verfassungsgerichtshofes, Wien
- Vizepräsidentin: Univ.-Prof.in Dr.in Christiane Wendehorst, Universität Wien, Institut für Zivilrecht
- Kassier: Mag. Robert Schmidbauer, LL.M., Generalsekretär Erste Group Bank AG, Wien
- Generalsekretär: Dr. Günther Winsauer, Senatspräsident des Oberlandesgerichtes Linz
- weitere Mitglieder:
- Univ.-Prof. DDr. Dr. h.c. Christoph Grabenwarter, Präsident des Verfassungsgerichtshofes, WU Wien
- Dr. Peter Pollak, Leiter der Präsidialabteilung der Stadt Wien
- Univ.-Prof.in Dr.in Susanne Reindl-Krauskopf, Universität Wien, Vorständin des Instituts für Strafrecht und Kriminologie, ALES-Center for LAW Enforcement Sciences
"Staat und Information-Zwischen Freiheit und Schutz der Rechte?"
13. November 2023
In der österreichischen Bundesverfassung ist die Amtsverschwiegenheit seit der B-VG-Novelle 1925 normiert. Diese prominente Verankerung der Amtsverschwiegenheit hat den Ruf der österreichischen Verwaltung geprägt, nach wie vor Geheimnis krämernd zu agieren.
Die in Art 20 Abs 4 B-VG (mit der B-VG-Novelle 1987) eingeführte Auskunftspflicht ist mit der Amtsverschwiegenheit eng verzahnt, ohne dass die Bundesverfassung einen klaren Vorrang eines der beiden Prinzipien gegenüber dem anderen normiert .
Durch das im Frühjahr 2021 einer Begutachtung unterzogene Transparenzpaket soll die Amtsverschwiegenheit aufgehoben und ein verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht auf Zugang zu Informationen sowie eine Pflicht zur proaktiven Veröffentlichung von Informationen von allgemeinem Interesse geschaffen werden. Das neue Grundrecht soll sich nicht nur auf die Verwaltung, sondern auch auf die Organe der Gesetzgebung und der Gerichtsbarkeit sowie auf staatsnahe Unternehmungen erstrecken.
Neben dem Vorschlag zur Änderung des B-VG wurde auch die einfachgesetzliche Umsetzung dieses Reformvorhabens durch den Entwurf eines Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) einer umfassenden Begutachtung unterzogen.
Nach einleitenden Worten von Präsidentin Marcella Prunbauer-Glaser wurde in der Podiumsdiskussion das rechtspolitische Spannungsfeld dieses Reformvorhabens zwischen Informationsfreiheit und Schutz von Geheimhaltungsinteressen aufgezeigt und mit Markus Hametner, Vorstandsmitglied, Forum Informationsfreiheit und Betreiber FragDenStaat.at, Albert Posch, Sektionsleiter, Verfassungsdienst, Bundeskanzleramt, Susanne Reindl-Krauskopf, Vorständin des Instituts für Strafrecht und Kriminologie, Universität Wien, Johannes Schmid, Fachbereichsleitung „SMART-Cities“, Österreichischer Städtebund und Christiane Wendehorst, Institut für Zivilrecht, Universität Wien, unter der Moderation von Andreas Koller, stv. Chefredakteur der Salzburger Nachrichten, Leiter Wiener Redaktion, Ressortleiter Innenpolitik, diskutiert.
Wolfgang Sobotka, Präsident des Nationalrats, Karoline Edtstadler, Bundesministerin für EU und Verfassung und Alma Zadić, Bundesministerin für Justiz, begrüßten etwa 250 interessierte Besucherinnen und Besucher im Nationalratssaal des Parlaments.
Die Publikation der Veranstaltung ist hier abrufbar